* Bitte beachten Sie, dass die Preise in Summe möglicherweise nicht dem Endpreis für Ihre individuelle Versorgungssituation entsprechen. Ihr Preis kann abweichen, wenn Sie Zusatzeinbauten (z. B. Stromwandlersatz) oder eine technisch abweichende Messeinrichtung (z. B. moderne Messeinrichtung) besitzen. Weitere Informationen zu den Preisen und deren Zusammensetzung finden Sie in folgenden Beilagen: Preisblatt, Ergänzende Bedingungen, Information zur Zusammensetzung der Preise. Diese Dokumente stehen jeweils unterhalb der obigen Preistabellen zum Download bereit.
Vertragsmerkmale Grundversorgung Strom
Mindestlaufzeit |
keine |
Preisgarantie |
keine |
Vertragsverlängerung |
ohne fristgerechte Kündigung auf unbestimmte Zeit |
Kündigungsfrist |
14 Tage |
Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV gilt: Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Hinweis: Wenn Sie im EWL Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten mit Strom. Die EWL Grundversorgung endet, sobald Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.