Im Energiewirtschaftsgesetz ist geregelt, dass der jeweilige Grundversorger am Ort die weitere Belieferung mit Strom sicherstellt. Hier greift die so genannte Ersatzversorgung, deren Rahmenkonditionen gesetzlich definiert sind. So ist die Versorgung der Verbraucher unterbrechungsfrei gesichert.
Sie sind zu EWL gekommen, weil Ihr Energieversorger Ihnen gekündigt hat? Dann haben Sie sicherlich einige Fragen. Hier beantworten wir die häufigsten.