Strom zur Überbrückung
Wenn Sie elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrags beziehen oder wenn Ihr Händler keinen Strom liefert, z.B. durch Insolvenz, dann erhalten Sie Strom durch die Ersatzversorgung. Sobald ein Stromlieferungsvertrag geschlossen ist, spätestens aber nach drei Monaten, endet die Ersatzversorgung. Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Stromlieferungsvertrag geschlossen haben, werden automatisch in die Grundversorgung übernommen.
Die Preise der Ersatzversorgung sind bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise auf unserer Seite zur Ersatzversorgung identisch mit denen der EWL Grundversorgung Gewerbe. Die Details entnehmen Sie dem Preisblatt.
Sie bleiben mit der EWL Grundversorgung Gewerbe flexibel bei nur 14 Tagen Kündigungsfrist und haben keine Mindestvertragslaufzeit. Zusätzlich profitieren Sie von hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesem Angebot natürlich inklusive sind. Suchen Sie Informationen zu Wärmestrom? Die Preise und Bedingungen für Lieferstellen mit Schwachlastregelung, Wärmepumpen und andere unterbrechbare Anlagen finden Sie als Download unterhalb der Tabelle und in diesem Dokument.