Strom zur Überbrückung
Wenn Sie elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrags beziehen oder wenn Ihr Händler keinen Strom liefert, z.B. durch Insolvenz, dann erhalten Sie Strom durch die Ersatzversorgung. Sobald ein Stromlieferungsvertrag geschlossen ist, spätestens aber nach drei Monaten, endet die Ersatzversorgung. Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Stromlieferungsvertrag geschlossen haben, werden automatisch in die Grundversorgung übernommen.
Die Preise der Ersatzversorgung sind identisch mit denen der EWL Grundversorgung Gewerbe. Die Details entnehmen Sie dem Preisblatt.
Sie bleiben mit der EWL Grundversorgung Gewerbe flexibel bei nur 14 Tagen Kündigungsfrist und haben keine Mindestvertragslaufzeit. Zusätzlich profitieren Sie von hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesem Angebot natürlich inklusive sind. Die Preise und Bedingungen für Lieferstellen mit Schwachlastregelung, Wärmepumpen und andere unterbrechbare Anlagen finden Sie im Downloadbereich.
Senkung der EEG-Umlage
Zum 01.07.2022 wurde die Senkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf 0,00 Cent/kWh beschlossen. Selbstverständlich geben wir diese Kostenreduktion vollständig an Sie weiter. Bitte beachten Sie, dass in den angezeigten Verbrauchspreisen für diesen Tarif die EEG-Umlage bereits abgezogen wurde. Hier finden Sie weitere Informationen zur EEG-Senkung.