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      EWL Aushilfsenergie und sowie Grund- und Ersatzversorgung für Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung

      Allgemeine Preise und Bedingungen

      Angebot in Niederspannung

      Energieversorgungsunternehmen haben nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. So lange Sie kein Haushaltskunde sind (d.h. insbesondere bei einem gewerblichen Verbrauch über 10.000 kWh im Jahr), haben Sie keinen Grundversorgungsanspruch. Dies ist bei den meisten Letztverbrauchern mit registrierender Lastgangmessung (RLM-Messung) der Fall, welche dann vorübergehend im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert werden.

       

      Sofern Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung als vom Grundversorger geliefert.

       

      Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung (bzw. weiterführende Links) finden Sie auf dieser Internetseite. Weitere Information zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie im Energiewirtschaftsgesetz, welches unter anderem in der Online-Gesetzessammlung des Bundesministeriums des Justiz (https://www.gesetze-im-internet.de/) eingesehen werden kann.

       

      Wichtiger Hinweis: Bisher haben wir die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung zusammen mit den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung angepasst und öffentlich bekannt gegeben. Zukünftig behalten wir es uns vor, dass wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite hier gesondert Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können dann von den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung abweichen.

      Angebot in anderen Spannungsebenen

      EWL liefert Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Bedingungen für die Stromlieferung der EWL und folgenden preislichen Konditionen, sofern durch EWL für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot vorliegt.

      Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP)

      Weitere Informationen zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Belieferung von Letztverbrauchern deren Stromverbrauch über ein Standardlastprofil erfasst wird (sog. SLP-Messung) finden Sie

       

      hier für Gewerbekunden

      hier für Privatkunden.