Versorgt mit der EWL Grundversorgung?
Versorgt mit der EWL Grundversorgung?
Wenn Sie im EWL Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten. Mehr Infos zur EWL Grundversorgung für Strom erhalten Sie hier.