Auf die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zunächst 31.12.2020 werden wir den verringerten gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent in der Rechnung berücksichtigen. Sie erhalten insoweit einen Nachlass in Höhe der Differenz des verringerten Steuersatzes auf den Bruttopreis. Für die Bestimmung der Höhe der Umsatzsteuer ist der Tag der Leistungserbringung maßgeblich. Hinweis: In den Unterlagen ist weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent berücksichtigt.
Sie bleiben mit der EWL Grundversorgung flexibel bei nur 14 Tagen Kündigungsfrist und haben keine Mindestvertragslaufzeit. Zusätzlich profitieren Sie von hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesem Angebot natürlich inklusive sind. Die Preise und Bedingungen für Lieferstellen mit Schwachlastregelung, Wärmepumpen und andere unterbrechbare Anlagen finden Sie im Downloadbereich.